Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Veranstaltung: öffentliches Recht - juristisches Handwerkszeug

allgemeine Informationen zur Lehrveranstaltung

Kontakt
Alle Fragen zur Veranstaltung können im Wiki als Kommentar gestellt werden (Anmeldung im Wiki erforderlich) oder direkt über das Kontaktformular an Herrn Prof. Dr. iur. Wojciech Lisiewicz.

Bitte Gesetzestexte mitbringen!
- Grundgesetz (GG)
- Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)
- Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EGV)

Lernmaterial
- das (elektronische) Skript zur Veranstaltung setzt sich aus den über die Gliederung erreichbaren Seiten dieser Wissensdatenbank und
- aus dem Strukturbaum unter http://kt-texte.de/taris/?root=6;
- der Strukturbaum zum Europarecht ist unter http://kt-texte.de/taris/?root=4 zu finden;

Literaturempfehlungen
- Schwerdtfeger, Öffentliches Recht in der Fallbearbeitung
- Degenhart, Staatsrecht I, Staatsorganisationsrecht
- Pieroth/Schlink, Staatsrecht II, Grundrechte
- für den Einstieg in die Fallbearbeitung im Europarecht gut geeignete, auch wenn nicht mehr ganz aktuelle Fallsammlung ist das Europarecht in Fällen von Hoffmann und Oddendahl
- im Übrigen ist für das Europarecht das Buch von Haratsch / Koenig / Pechstein, Europarecht zu empfehlen

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), Teilnahme empfohlen für das 2. Fachsemester

Qualifikationsziele: Einführung in die Erstellung juristischer Gutachten und Klausuren auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts. Daneben auch Einübung sonstiger handwerklicher Grundlagen des Öffentlichen Rechts und der Methodik des Rechts (Argumentations- und Vortragstechnik)

Inhalte:
  • Staatsaufbau und Gerichtsbarkeit;
  • Rechtsquellen und Anwendungsmethodik im öffentlichen Recht;
  • Arbeit mit Literatur, Rechtsprechung, Internetquellen;
  • Verständnis der Gesetzgebungsprozesse;
  • Einführung in die Erstellung juristischer Gutachten auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sowie von Kurzgutachten für öffentlich-rechtliche Fälle als Vorbereitung auf Klausuren zum Abschluss der Modulprüfungen Öffentliches Recht I, II;

Prüfung und Benotung des Moduls: Anfertigung einer Klausur (Fallgutachten) im Umfang von 60 Minuten Dauer; Bezeichnung der Teilmodulprüfung: Vertiefungsfach "Öffentlich-rechtliches juristisches Handwerkszeug, Fallbearbeitung" (Teil der Modulprüfung Wahlpflichtmodul I) Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 94 f. (Stand: 2013).

Die Veranstaltung vermittelt den Studierenden in erster Linie Wissen im Bereich der systematischen Fallbearbeitung mit ihren öffentlich-rechtlichen Besonderheiten. Sie ist wie folgt aufgebaut:

A. Einführung
In der Einführung (2-4 Unterrichtsstunden) wird der Einstieg in die systematische Fallbearbeitung erläutert. Zunächst wird das juristische Lernen und Arbeiten allgemein vorgestellt. Anschließend werden mit visualisierten Baumstrukturen zum öffentlichen Recht die systematischen und methodischen Besonderheiten des öffentlichen Rechts besprochen. Auch das Gutachtenstil wird angesprochen, wobei sich dieser bei konsequent strukturellem Denken praktisch aus der Problemstruktur selbst zwingend ergibt.

B. Vermittlung von Inhalten
Die prüfungsrelevanten Themen des Staats- und Verfassungsrechts - einschließlich des Europarechts - werden vorgestellt (16-22 Unterrichtsstunden). Details sind in der Gliederung dargestellt.

C. Praktische Übung der Teilnehmer
Die Teilnehmer der Veranstaltung erhalten in den ersten Unterrichtsstunden Aufgaben (Fallbeispiele), die sie zum Ende (4-10 Unterrichtsstunden je nach Teilnehmerzahl) nach eigenständiger Vorbereitung in Gruppen lösen. Das Ergebnis tragen die Teilnehmer kurz vor, sie werden auch zu allen Fragen des jeweiligen Falles befragt, insbesondere zu den einzelnen Aufbauproblemen. Die Liste, in die sich Teams für die Bearbeitung der Fälle eintragen können, finden Sie hier: Liste zu Übungsaufgaben.

D. Prüfung
Die Prüfung wird stets in Form einer Fallbearbeitung durchgeführt. Die Bearbeitung ist im Umfang von 60 Minuten vorgesehen. Bisher wurden folgende Fälle in der Prüfung gestellt:
 


Kategorie: öffentliches Recht, Lehrveranstaltungen
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