Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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ich war hier: WissenschaftlichesArbeitenITHinweiseQuellenangaben

S. Hinweise zu den Quellenangaben



  • Es wird erwartet, dass aktuelle Literatur verwendet wird.
  • Bei der Auswahl der zitierten Quellen ist darauf zu achten, die für das Thema und das Fachgebiet wichtige Literatur zu selektieren und sich z.B. nicht auf beliebige einführende Lehrbücher zu beschränken.
  • Die Autoren werden ohne akademische Titel zitiert.
  • Das Erscheinungsjahr kann auch unmittelbar nach dem Namen des Autors in Klammern angegeben werden, also z.B. Hauschildt, J. (1997), Innovationsmanagement, 2. Aufl., München. Es empfiehlt sich nämlich, in den Fußnoten abgekürzt unter Angabe des Autors, des Erscheinungsjahres und der Seitenzahl zu zitieren, z.B. vgl. Hauschildt (Innovationsmanagement 1997), S. 124 (s. näher Fußnoten).
  • Seitenangaben sollten stets unter Angabe der Anfangs- und der Endseite gemacht werden (also z.B. S. 14 - 17 oder S. 12f, aber nicht S. 37ff).
  • Hat ein Beitrag mehr als drei Verfasser, ist es nicht mehr notwendig, alle zu nennen. In diesem Fall wird der erste Verfasser mit einem Zusatz wie "u.a." oder "et al." angeführt. Entsprechendes gilt für Herausgeber und Ortsnamen.
  • Ist der Verfasser unbekannt, wird die entsprechende Publikation unter der veröffentlichenden Institution oder unter "o.V." genannt.
  • Ist das Veröffentlichungsjahr der Publikation nicht bekannt, kann man dies mit "o.J." kennzeichnen.
  • Literaturverzeichnisse lassen sich etwa durch Fettschrift der Namen der Autoren und durch Kursivschrift bei den Buch- bzw. Zeitschriftentiteln übersichtlicher gestalten. Ob man dies so macht, ist Geschmackssache. Wenn man es aber so macht, muss es durchgängig geschehen.

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