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Urheberrecht


Fall 28 - Postkarten



Künstler C ist bekannt für seine Verhüllungswerke. Mitte 1995 entschloss er sich aufgrund eines vorher ersonnenen Projektes das Gebäude des Reichstages in Berlin zwei Wochen lang zu verhüllen. Dabei hatte er gewisse Vorgaben des Bauordnungsamtes bei der Verhüllung zu beachten, die aber auch andere Gestaltungsweisen als die dann schließlich realisierte zugelassen hätten. B, der eine Foto- und Bildargentur betreibt, lässt aufgrund einer von ihm erstellten Schwarzweißfotografie Postkarten herstellen und vertreibt diese in seinem Geschäft. Als C hiervon erfährt, sieht er hierin eine Verletzung seiner Urheberrechte und möchte das Vorgehen des B unterbinden. B entgegnet, es könne ihm nicht verwehrt sein, ein der Allgemeinheit gewidmetes Gebäude zu fotografieren und von der Abbildung Postkarten zu erstellen.

Wie ist die Rechtslage?






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