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Urheberrecht


Fall 39 - Gedichte



K leitet an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg das Projekt „Klassikerwortschatz”, das zur Veröffentlichung der „Freiburger Anthologie” geführt hat, einer Sammlung von Gedichten aus der Zeit zwischen 1720 und 1933. Als Grundlage der Anthologie erarbeitete K eine Liste von Gedichttiteln, „Die 1100 wichtigsten Gedichte der deutschen Literatur zwischen 1730 und 1900”, die im Internet veröffentlicht wurde. Nach einer einleitenden Erläuterung führt diese Liste von Gedichttiteln – geordnet nach der Anzahl der Nennungen der Gedichte in verschiedenen Anthologien – Autor, Titel, Anfangszeile und Erscheinungsjahr jedes Gedichts an. Der Liste lag eine Auswahl von 14 unter insgesamt etwa 3000 Anthologien zu Grunde, zu der die bibliografische Zusammenstellung aus 50 deutschsprachigen Anthologien „Von wem ist das Gedicht?” von D hinzukam. Aus diesen Werken, die etwa 20000 Gedichte enthalten, wurden diejenigen Gedichte ausgewählt, die in mindestens drei Anthologien aufgeführt oder in der bibliografischen Sammlung von D mindestens dreimal erwähnt sind. Als Voraussetzung für die statistische Auswertung wurden die Titel und Anfangszeilen der Gedichte vereinheitlicht und eine Liste aller Gedichttitel erstellt. Schließlich wurden die Gedichte durch bibliografische Recherchen in den jeweiligen Werkausgaben nachgewiesen und ihr Entstehungsdatum ermittelt. Diese Arbeit, deren Kosten i.H. von insgesamt 34900 Euro die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg trug, nahm etwa zweieinhalb Jahre in Anspruch.
Directmedia vertreibt eine CD-ROM „1000 Gedichte, die jeder haben muss”, die im Jahr 2002 erschienen ist. Von den Gedichten auf dieser CD-ROM stammen 876 aus der Zeit zwischen 1720 und 1900; hiervon sind 856 auch in der von K erarbeiteten Liste von Gedichttiteln benannt. Bei der Zusammenstellung der Gedichte auf ihrer CD-ROM hat sich Directmedia an dieser Liste orientiert. Sie hat einige der dort angeführten Gedichte weggelassen, andere hinzugefügt und die von K getroffene Auswahl jeweils kritisch überprüft. Die Gedichttexte selbst hat Directmedia eigenem digitalem Material entnommen.
Da K und die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg der Ansicht waren, dass Directmedia durch die Verbreitung ihrer CD-ROM das Urheberrecht von K als Schöpfer eines Sammelwerks und das Leistungsschutzrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg als „Datenbankherstellerin” verletzt habe, erhoben sie gegen Directmedia Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.

Zu Recht?






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