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Urheberrecht


Fall 14 - Gedicht



Der 18-jährige S will seinen Eltern zu Weihnachten ein ganz besonderes Geschenk machen. Lyrisch sehr begabt überlegt er sich, ihnen ein Gedicht zu schreiben. Als dies fertig ist, möchte er sich noch eine zweite Meinung über die Qualität seines kleinen Meisterstücks einholen. Er zeigt es seinem 20-jährigen Klavierlehrer und gutem Freund K. Dieser ist schier auf begeistert und schlägt S vor, eine Melodie zu dem Gedicht zu schreiben und es als Lied groß zu vermarkten. S ist außer sich vor Freunde. Nachdem sie das Lied aufgenommen haben, schickt K es sogleich an den großen Musikproduzenten Dieter B. (B), der ihm ein ansehnliches Angebot unterbreitet. S ist hiervon nicht begeistert: „Wer bei B anfange, der könne doch nichts werden!“.

Kann K das Angebot auch gegen den Willen des S annehmen?


Abwandlung:
S ist noch minderjährig. Als die Eltern ihr Geschenk an Weihnachten erhalten und sie von den großen Plänen ihres Sohnes erfahren, das Gedicht verknüpft mit der Melodie von K zu verwerten, toben sie vor Wut, weil sie K gar nicht gut leiden können und auch nicht wollen, dass sich ihr Sohn in die Musikbranche begibt. Sie geben daher S deutlich zu verstehen, dass sie dieses Vorhaben nicht billigen. S lässt sich hiervon nicht beeindrucken und teilt K mit, er solle das Angebot des B annehmen.

Ist K hierzu befugt?






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