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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 17

Die Brüder A, B und C sind zusammen mit ihrer Schwester D Gesellschafter der A GmbH. D hat einen Geschäftsanteil zum Betrag von 32.000 €; die Geschäftsanteile von A, B und C betragen je 10.000 €. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH ist u.a. vereinbart:
„Die Gesellschaft hat einen oder mehreren Geschäftsführer. Für den Fall, dass die Gesellschaft einen Geschäftsführer hat, hat dieser Alleinvertretungsmacht, für den Fall, dass die mehrere Geschäftsführer hat, haben diese Gesamtvertretungsmacht.“
In einer Anfang Januar 2004 getroffenen, noch nicht zum Handelsregister eingereichten, notariell beurkundeten Zusatzvereinbarung zum Gesellschaftsvertrag ist zwischen A, B, C und D vereinbart worden:
„A hat das Recht, einen oder mehrere Geschäftsführer vorzuschlagen; die Gesellschafter verpflichten sich, nur den von A Vorgeschlagenen zum Geschäftsführer zu bestellen.“
Mitte Januar 2004 sind auf Vorschlag von A dessen Bruder B und der langjährige Mitarbeiter P zu Geschäftsführern bestellt und in das Handelsregister eingetragen worden. Als P im November 2004 ein Betreuer bestellt und für die Besorgung seiner Vermö-gensangelegenheiten ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde, ist auf Vorschlag von A Anfang Dezember 2004 der C von den A, B, C und D zum Geschäftsführer bestellt worden. Eine Anmeldung der Bestellung zum Handelsregister ist noch nicht erfolgt; die Bestellung ist den Geschäftspartnern der A GmbH jedoch bereits von B und C „als den derzeitigen Geschäftsführern der A GmbH“ schriftlich mitgeteilt worden. An der Anfang Januar 2005 routinemäßig stattfindenden Gesellschafterversammlung wünscht an Stelle der geladenen D deren nicht geladener Ehemann E teilzunehmen, indem er unter Vorlage der Urkunde erklärt, er habe bereits im Oktober 2004 den Geschäftsanteil von D durch notariell beurkundeten Vertrag erworben. E, der erst jetzt von dem Vorschlagsrecht des A erfährt, stellt den Antrag dieses Vorschlagsrecht aufzuheben und ihn statt C zum Geschäftsführer neben B zu bestellen. A, B und C stimmen einstimmig gegen die Anträge des E. Dieser möchte wissen,

1. wer im November und Dezember 2004 die A GmbH als Geschäftsführer zu vertreten ermächtigt war,

2. wer im laufenden Jahr von wem als Geschäftsführer des A GmbH zum Handelsregister anzumelden ist.








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