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Fallbeispiele Gesellschaftsrecht


Fall 21

A und B sind Vorstände der X-AG, ein neugegründetes, auf Finanzdienstleistungen spezialisiertes Beratungsunternehmen. Die X-AG hat ein Stammkapital von 5 Mio. €. Um die zur Ausweitung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Finanzmittel zu erhalten, beschließen A und B zusätzliche Aktien im Wert von 1 Mio. € auszugeben. Zur Vorbereitung dieses Akteinverkaufs veröffentlicht der für die Finanzplanung zuständige A falsche Ad-hoc-Mitteilungen über Geschäftserwartungen, um dadurch den Börsenkurs zu beeinflussen. Dieser Plan gelingt auch, der Börsenkurs der X-AG ist überhöht. Der Mitarbeiter M weist B und die Aufsichtsratsmitglieder auf Zweifel an der Richtigkeit der Veröffentlichungen hin. B und Aufsichtsrat unternehmen aber nichts. Aufgrund der falschen Mitteilung über einen geplanten Alleinvertretungsvertrag mit einem großen Versicherungskonzern kauft D über die L-Bank Aktien der X-AG mit Nennwert von 100.000 € zu einem Preis von 250.000 €. Mit dem Erlös der zusätzlichen Aktienausgabe in Höhe von 2,5 Mio. € erwirbt die X-AG Anteile an einem hochspekulativen Invest-mentfonds. A und B bezweckten mit diesem Geschäft, die Finanzreserven des Unternehmens zu erhöhen. Kurze Zeit später stellt sich überraschend heraus, dass der Investmentfonds ein gut verdecktes Schwindelgeschäft war; die Investition der X-AG ist verloren. Die X-AG wird insolvent, die Aktien des D sind nur noch 10.000 € wert. Erst in der Folge wird die Beeinflussung des Aktienkurses durch die falschen Mitteilungen bekannt.

1. Hat die X-AG Schadensersatzansprüche gegen A, B und das Aufsichtsratmitglied G?

2. Die X-AG geht wegen des Geschäfts mit dem Investmentfond nicht gegen seine Vorstände vor. Bestehen für D rechtliche Handlungsmöglichkeiten gegen A und B?

3. Kann D Ansprüche gegen A oder die X-AG wegen der falschen Mitteilungen über die Geschäftserwartungen geltend machen?










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