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Einwanderungsbehörden und Untersuchungshaftanstalten in Südkorea





In der Republik Korea gibt es 18 Einwanderungsbehörden sowie 21 weitere Zweigstellen. Sie sind hauptsächlich für die Gewährung von Verlängerungen und Erneuerung des Visums von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Des Weiteren sind die Einwanderungsbehörden für die Ermittlung der Personen zuständig, die gegen das Einwanderungsrecht/ Zuwanderungsgesetz verstoßen haben. Sie sind per Gesetz dazu ermächtigt, Personen abzuschieben, die sich unrechtmäßig in der Republik Korea aufhalten.


Derartige Personen, die sich in einem Abschiebungsverfahren befinden, werden in Untersuchungshaftanstalten verbracht, solange das Verfahren andauert. Dabei wird stets darauf geachtet, dass die Verfahren so schnell wie möglich abgewickelt werden, damit die Personen nicht unverhältnismäßig lange in diesen Anstalten verbleiben müssen. In den Untersuchungshaftanstalten werden internationale Standards bezüglich dem Schutz der Rechte dieser Personen und der Verwaltungsrichtlinien eingehalten.


Um den Schutz der Rechte der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kümmern sich auch die 18 Kommissionen für Menschenrechte und Interessen der ausländischen Staatsangehörigen, die in der Republik Korea eingerichtet wurden. Sie kümmern sich um alle Belange dieser Personen und helfen Ihnen z.B. bei überfälligen Gehaltszahlungen und Arbeitsunfällen.


Die Republik Korea versucht durch gezielte Zuwanderung die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu erhöhen, indem vor allem für ausländische Investoren und Akademiker die Voraussetzungen für einen Daueraufenthalt vereinfacht werden.


Die koreanischen Zuwanderungs- und Immigrationsgesetze werden stetig ergänzt, um den internationalen Standards gerecht zu werden. Um Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und integrieren zu können, werden nicht nur diverse Hilfsprogramme angeboten, sondern auch Flüchtlingswohnheime gebaut, medizinische Versorgung sichergestellt und erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft.








© Christoph Bieramperl (2017)

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