Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Schwerpunkt: Personal, Arbeits - und Sozialrecht 2


Kontakt
Fragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt über das Kontaktformular an Frau Prof. Dr. rer. pol. Neumann .

Folgende Gesetzestexte werden in der Veranstaltung "Sozialrecht" benötigt:
Sozialgesetzbuch, aktuelle Auflage

Literaturhinweise

Personalmangement:


Sozialrecht:


Weiterführende Links:
Strukturen zum Sozialrecht: http://www.kt-texte.de/tarisstudi/?root=7124

Weitere Informationen zur Lehrveranstaltung

Modultitel: Schwerpunktmodul Personal, Arbeits- und Sozialrecht 2

Credits: insgesamt 10 CP

Studiengang: Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.); Teilnahme empfohlen für das 6. Fachsemester

Dauer der Lehrveranstaltung: ein Semester, 8 LVS

Qualifikationsziele (Zusammenfassung):
  • Vermittlung inter- und intradisziplinären Aspekte der betrieblichen Personalarbeit
  • Erstellung und Anwendung praxisgerechter Problemlösungen und Entscheidungen in der betrieblichen Praxis

Prüfung und Benotung des Moduls: Klausur, 180 Minuten sowie eine Seminararbeit (i. d. R schriftliche Ausarbeitung nebst Vortrag)
Benotung erfolgt nach § 6 PO für den LL.B. Wirtschaftsrecht

Vgl. im Weiteren: Modulhandbuch für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.), S. 78 f. (Stand: 2013).

Allgemeine Informationen

Der Schwerpunkt "Personal, Arbeits- und Sozialrecht 2" bei Frau Prof. Dr. rer. pol. Neumann und Herrn Prof. Dr. iur. Ulbrich wird regulär jeweils im Sommersemester für die Studierenden des 6. Fachsemesters im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) angeboten.

Der Schwerpunkt setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Personalmanagement (Prof. Dr. rer. pol. Neumann)

  • Sozialrecht (Prof. Dr. iur. Ulbrich)

  • Seminar "Personal, Arbeits - und Sozialrecht 2" (Prof. Dr. rer. pol. Neumann und Prof. Dr. iur. Ulbrich)

Inhalte

Teil: Personalmanagement

  • Personalbedarfsplanung
  • Personalbeschaffung
  • Personaleinsatz
  • Personalentwicklung
  • Personalfreisetzung
  • Personalentlohnung
  • Grundlagen des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes

Teil: Sozialrecht

In den ersten Vorlesungen werden die sozialrechtlichen Grundlagen - insbesondere auch unter Berücksichtigung des internationalen Sozialrechts - eingehend besprochen. Im Weiteren liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf der Darstellung des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, dem Beitragsrecht, der Aufhebung und Erstattung von Sozialleistungen sowie den sozialverwaltungsrechtlichen Rechtsmitteln. Begleitend werden Fälle und Fallstudien bearbeitet, die sich sowohl zur Vertiefung des erlernten Stoffes als auch zur Klärung von Einzelfragen des Sozialversicherungsrechts eignen.

Termine

Die jeweiligen Termine zu den Veranstaltungen im Schwerpunkt "Personal, Arbeits- und Sozialrecht 2" im SS 2016 entnehmen Sie bitte bei StudIP.

Aktuelle Hinweise:

Derzeit werden noch keine Unterlagen der hier aufgeführten Veranstaltung in der Wiki zur Verfügung gestellt.
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