Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: Rechtsfolge
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: Rechtsfolge

Rechtsfolge


Das Mitverschulden des Geschädigten führt zu dem Ergebnis, dass der Schadensersatzanspruch gekürzt oder gar komplett wegfallen kann.
Der Umfang der Schadensersatzpflicht hängt von den Umständen ab. Besonders relevant ist, wieweit der Schaden in erster Linie vom Schädiger oder dem Geschädigten verursacht wurde.
Das Maß der Verursachung und der Anteil des Verschuldens der beteiligten Personen sind die primären Faktoren für die Rechtsfolge. Diese Faktoren müssen gegeben sein und es darf kein Zweifel an ihnen vorliegen. Es stellt sich die Frage wie genau die jeweiligen Anteile des Mitverschulden aufzuteilen sind. Dafür wird die sogenannte Haftungsquote ermittelt. Hierbei wird das Mitverschulden des Schädigers und des Geschädigten gegenübergestellt, um die Haftungsquote des Schädigers zu bestimmen.
Im diesem Fall ist die Haftungsquote beispielhaft dargestellt.




(Quelle: Manfred Wandt, Gesetzliche Schulverhältnisse, 8. Auflage, München)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki