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Urheberrecht beim Cloud-Computing


Beim Cloud-Computing werden Daten im Rahmen einer zentralen IT-Infrastruktur über das Internet gespeichert. Es handelt sich bei dieser Technologie um eine Abkehr von der Speicherung von Daten auf lokalen Rechnern, um diese Daten unabhängig von festen Orten an einer Vielzahl von Rechnern zur Verfügung zu haben. Aus urheberrechtlicher Sicht stellt sich dabei vor allem das Problem, dass die Speicherung und ggfs. Bereitstellung von für Dritte urheberrechtlich geschützten Daten in einer solchen Cloud anders zu behandeln ist als die Speicherung im eigenen lokalen Computer. Die Berechtigung zur Einstellung von Daten in einer Cloud kann sich ergeben aus
  • Urheberschaft,
  • Nutzungsrechten oder
  • gesetzlichen Schranken.


Unterkapitel zu diesem Thema


A. Urheberschaft als Berechtigung zur Einstellung von Inhalten

B. Nutzungsrechte als Berechtigung zur Einstellung von Inhalten

C. Gesetzliche Schranken als Berechtigung zur Einstellung von Inhalten


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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