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Haftung für autonome und selbstlernende Systeme


Durch Fehlfunktionen wie fehlerhafte Datenerzeugung oder -übermittlung zwischen Maschinen oder fehlerhafte Big Data-Analysen können IT-Systeme und intelligente Maschinen erhebliche Schäden verursachen, z.B. mängelbehaftete Produktionsreihen, Umweltschäden, Unfälle bei automatisiertem Fahren.

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/RechtderDigitalisierungHaftung/RdDAbb43HaftungITSysteme.JPG)
Abbildung: Haftungsursachen und -fälle durch IT-Systeme

Für solche Schäden muss eine Haftung übernommen werden. Das rechtliche Haftungssystem sieht hier eine Verantwortung der hinter dem IT-System stehenden natürlichen oder juristischen Person. Wer eine mit Gefahren verbundene Einrichtung in Betrieb nimmt, muss auch das Risiko tragen, wenn sich die Gefahren realisieren. Die Maschine oder das IT-System selbst sind zur Übernahme einer Verantwortung nach bisherigem Technikstand nicht dazu in der Lage, Verantwortung zu übernehmen. Beim Ausbau intelligenter und selbstlernender Systeme stellt sich die Frage, ob diese Risikoverteilung noch angemessen ist. Denn der menschliche Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Systeme und Maschinen nimmt ab:
  • Maschinenkommunikation und automatisierte Prozesse erfolgen ohne menschlichen Einfluss,
  • dadurch fehlende menschliche Steuerungsmöglichkeit der automatisierten Prozesse.

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/RechtderDigitalisierungHaftung/RdDAbb44MenschlEinflSysteme.JPG)
Abbildung: Menschlicher Einfluss auf intelligente und selbstlernende Systeme


Unterkapitel zu diesem Thema


A. Gesetzliches Haftungsmodell

B. Haftung für fehlerhafte Daten

C. Berücksichtigung von Haftungserleichterungen des TMG


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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