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Fall: Verkauf von Aktien in Polen


A. Sachverhalt
Die Groß AG (G) ist eine in Deutschland ansässige und nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft, deren Aktien sich ausschließlich im Besitz einiger Familien befinden. Ein Teil der Aktien (20 %) wird an den polnischen Industriellen Kowalski (K) veräußert. Nach einiger Zeit bemüht sich ein alter Konkurrent der G - der deutsche Unternehmer Fies (F) - um Übernahme der G. Er kauft von einigen Aktionären der G insgesamt 31 % der Aktien auf und macht nun dem K ein Angebot.

K ist bei einem ausreichend hohen Preis bereit, die Aktien an F zu verkaufen. Um das Verfahren zu beschleunigen und bereits bei der anstehenden Hauptversammlung den Vorstand der G unter Druck zu setzen, begibt sich F nach Polen, wo er sicherheitshalber vor einem Notar mit K einen "Kaufvertrag über Aktien der G" abschließt.

F erscheint auf der Hauptversammlung der G und behauptet, dass er nun die Mehrheit an der G habe. Die Aktionäre der G stellen sich gegen F mit dem Argument, dass ein bloßer Kaufvertrag über die Aktien nach deutschem Recht noch nicht dazu führt, dass F Inhaber der Aktien ist.

B. Frage
Hat F die Aktien erworben und kann er die Rechte des AKtionärs von 51 % der Aktien geltend machen?

C. Vorschriften
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Durch einen Kauf-, Tausch-, Schenkungs- oder anderen Vertrag, der zur Übertragung des Eigentums an einer genau bestimmten Sache verpflichtet, wird das Eigentum auf den Erwerber übertragen, es sei denn, dass eine besondere Vorschrift etwas anderes bestimmt oder dass die Parteien etwas anderes vereinbart haben.


D. Fallabwandlung
Wie wäre der Sachverhalt zu bewerten, wenn die G eine in Deutschland börsennotierte Aktiengesellschaft wäre?


CategoryFallsammlungEuInt
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