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Energierecht - Vertiefung

Lehrveranstaltung zu weiterführenden Themen des Energierechts
Informationen und Material zur Lehrveranstaltung über Grundlagen des Energierechts finden Sie hier.




Die Unterlagen zur Veranstaltung zum nachschlagen und die Möglichkeit, Ihre Kopien hochzuladen, haben Sie unter folgendem Link. Das Passwort für den Zugang erhalten Sie vom Dozenten der Lehrveranstaltung.

A. Einführung


1. Gegenstand und Konzeption der Lehrveranstaltung
Die Veranstaltung ist als eine Vorlesung und Übung zu speziellen Themen des Energierechts konzipiert. Die Studierenden lernen darin einige vertiefende Bereiche der Rechtsordnung kennen, die für die Energiewirtschaft relevant sind. In aktiver Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen werden die jeweiligen Rechtsfragen identifiziert, analysiert und ihre Struktur verstanden.

In der Lehrveranstaltung werden in erster Linie Themen des deutschen, inländischen Rechts behandelt. Europarechtliche Themen werden in der zum Modul gehörenden, weiteren Veranstaltung, Europäisches Energierecht, thematisiert.

2. Ablauf der Aufgabenbearbeitung

a. Rechtsquellen und Literatur
Primäre Rechtsquelle ist immer das Gesetz. Denken Sie an die Grundlagen: eine präzise Analyse einschlägiger Normen (stets ausgehend von der jeweiligen Rechtsfolge!) gibt Aufschluss darüber, welche Bedeutung die Normen haben und wie sie zusammenspielen.

b. Identifikation der Rechtsfragen
Die Analyse der Rechtsfolgen bringt im Ergebnis auch die einzelnen Rechtsfolgen der für das jeweilige Rechtsgebiet geltenden Hauptnormen. Darin sind auch die wichtigsten Rechtsfragen enthalten. Stellen Sie Ihr methodisches juristisches Wissen auf die Probe!

c. Problemstruktur
Rund um die Hauptnormen sind auch die einzelnen Voraussetzungen der zentralen Rechtsfragen aufgebaut. Für die Erreichung einer Rechtsfolge sind immer bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Sie zu finden und präzise zu beschreiben ist eine ebenso wichtige Aufgabe.

d. Wichtigste Rechtsfragen im Einzelnen
Hinter der Struktur verbirgt sich etwas mehr, als ein reines Schema. Auslegungsregeln, Rechtsprechung, Meinungen und Argumentationen gehören zum vollständigen Bild der jeweiligen Rechtsfrage dazu.

3. Literatur
Wird zu einzelnen Themenbereichen im jeweiligen Kontext behandelt.

4. (Wieder-)Einstieg in das Energierecht

a. Einige Wiederholungs- und Kontrollfragen zum Recht der Energiewirtschaft

5. Wie ist ein Markt für Energie überhaupt möglich und wie ist es im deutschen Energierecht konzipiert?

6.


a. Änderungen des EEG im Jahre 2014
Vgl. folgenden Artikel.


B. Förderung von KWK
Mechanismen der Förderung von KWK – strukturell vergleichbar mit Förderung erneuerbarer Energien, allerdings separat spezialgesetzlich geregelt und mit einigen, technologie- und strukturbedingten Abweichungen.
Zentrale Rechtsgrundlage: KWKG

Mehr dazu im Artikel über die Rechtsfragen der Kraft-Wärme-Kopplung


C. Planung in der Energiewirtschaft
Die Planung von Leitungstrassen und Erzeugungsanlagen ist zwar teilweise außerhalb des EnWG geregelt, aber die Sicht auf das Energierecht kann niemals vollständig sein, wenn Rechtsfragen der Planung und Genehmigung von Versorgungsanlagen nicht einbezogen werden.

Ausgangspunkt der Betrachtung:
  • in Europa: insbesondere TEN-E- Leitlinienentwurf 2011
  • in Deutschland: §§ 12b ff., 17b, 43 ff. EnWG, EnLAG, NABEG

Vgl. dazu Artikel zum Thema Planung in der Energiewirtschaft.

D. Energiewirtschaft vs. Kommunalrecht
Die Energieversorgung verbleibt häufig in der Hand von Kommunen, die kraft Gesetzes auch zur Sicherung der Daseinsvorsorge berufen sind. Das Kommunalrecht ist dabei allerdings zu beachten. Welche Grenzen es setzt und wie eventuelle Konflikte gelöst werden (müssten) sind ebenfalls Fragen, die im Zusammenhang mit dem Energierecht in Deutschland Beachtung verdienen.
Rechtsgrundlagen sind im Landesrecht zu suchen - insbesondere in den jeweiligen Kommunalverfassungen.

Vgl. dazu diesen Artikel zum Thema.

E. Energiedienstleistungen, Energie-Contracting
Mit der gestiegenen Bedeutung der Energieeffizienz in der Energieversorgung (und auch im Energieverbrauch) steigt auch die Bedeutung von Energiedienstleistungen, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen können. Die dabei möglichen Geschäftsmodelle, die Vertragsgestaltung, Rechte und Pflichten der Parteien in Verträgen über Energiedienstleistungen gehören also ebenfalls zum Themenkomplex einer modernen Energiewirtschaft.
Insbesondere die Geschäftsmodelle des sog. Contracting müssen richtig eingeordnet und verstanden werden.

Siehe dazu folgenden Artikel


weitere Themen zur eigenständigen Vertiefung:

F. Messdienste, smart metering, smart grids

G. Genehmigung von Anlagen, insb. Erzeugung






H. Literatur

  • Säcker Berliner Kommentar zum Energierecht (EEG 2014)
  • Frenz/Müggenborg Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2012)





CategoryEnergierecht
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