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Transportkunde


Als Transportkunde werden nach § 3 Nr. 31b EnWG Großhändler, Gaslieferanten einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher im Gassektor bezeichnet. An dieser Definition ist erkennbar, dass der Begriff des Transportkundens ausschließlich im Gassektor von Bedeutung ist. zudem kann dieser weitesgehend mit dem Begriff des Kunden nach § 3 Nr. 24 EnWG verglichen werden und dieser jeden erfasst, welcher am Gastransport interessiert ist.

Quelle: BerlKommEnR, Boesche, § 3, Rn. 165.

CategoryEnergierechtLexikon
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