Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EnRNetzDerAllgemeinenVersorgung
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnRNetzDerAllgemeinenVersorgung

Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung

Begriff im Energierecht

Das Netz der allgemeinen Versorgung stellt eine besondere Kategorie des Energieversorgungsnetzes im Energierecht dar und ist in § 3 Nr. 17 EnWG legaldefiniert. Demnach fallen darunter Energieversorgungsnetze, die für die Versorgung einer unbestimmter Gruppe von Letztverbrauchern dimensioniert sind und für diese auch entsprechend zugänglich sind. Damit sind negativ formuliert Netze gemeint, die nicht lediglich für eine geschlossene Gruppe von Abnehmern errichtet wurden.
Ein Energieversorgungsnetz ist demnach ein Netz der allgemeinen Versorgung, wenn aus dessen Größe und Beschaffung (im Gesetz: "Dimensionierung") auf die Zweckbestimmung geschlossen werden kann, jeden Letztverbraucher im Versorgungsgebiet zu versorgen [Theobald/Zenke/Dessau, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 15, Rn. 1].

Die Definition im Gesetz dient in erster Linie einer klarstellenden Abgrenzung von den sog. Arealnetzen [Vgl. Begründung zum EnWG 2005 in BT-Drucks. 15/5268, S. 117]. Während die meisten Regelungen des EnWG für die Netze der allgemeinen Versorgung vorgesehen und konzipiert sind, sind für die nicht-allgemeinen Netze einige Ausnahmen vorgesehen.





Kategorie: Lexikon des Energierechts
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki