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Bilanzzone



Im Gasbereich wird nach § 3 Nr. 10b EnWG unter dem Begriff der Bilanzzone der Teil eines oder mehrerer Netze, in dem Ein- und Ausspeisepunkte einem bestimmten Bilanzkreis zugeordnet werden können, verstanden. Begrifflich handelt es hierbei um den Gegenspieler zur Regelzone im Strombereich. In einer Bilanzzone erfolgt ein Zusammenachluss zwischen Ein- und Ausspeisungen innerhalb von Bilanzkreisen.

Mehr Informationen zum Begriff des Bilanzkreises können hier nachgelesen werden.




Durch die Schaffung von Bilaanzzonen sollen Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisungen vetrmindert werden. Für den Gasbereich bedeutet dies, dass ein stetiger, gleichbleibender Gasdruck im jeweiligen, betroffenenb Netz erhalten bleiben soll. Dieses Ziel wird auch in § 20 Abs. 1b S, 7 EnWG angestrebt, indem dieser im Hinsicht auf den Zugang zu Gasversorgungsnetzen auf bilanzonen verweist. Auch ist dort die Pflicht des Netzbertreibers enhalten die Bilanzonen so klein wie möglich zu halten.


Quellen:

BerlKommentarEnR, Boesche/Volk, EnWG, § 3, Rn. 21.
Danner/Theobald/Theobald EnWG § 3 Rn. 57.


CategoryEnergierechtLexikon
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