Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 5 - Dynamische Endwertverfahren – Der Vollständige Finanzplan


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
www.multi-media-marketing.org

  • mit dynamischen Endwertverfahren wird der Versuch unternommen, einige bisher verwendete Prämissen für die Bewertung von Investitionsobjekten aufzuheben.
  • jetzt die Kreditaufnahme bzw. Kapitalanlage mit unterschiedlichen Zinssätzen beurteilt.
  • d. h. es wird ein unvollkommener Kapitalmarkt unterstellt
  • zur betriebswirtschaftliche Bewertung und Beurteilung der Investitionsobjekte müssen alle Ein- und Auszahlungen bis zum jeweiligen Laufzeitende in ihrer Höhe und ihrem zeitlichen Anfall sowie der jeweils anzusetzenden Verzinsung prognostizierbar sein


  • die einem Investitionsobjekt bzw. einer Geldanlage zurechenbaren Zahlungen, einschließlich der hieraus folgenden monetären Konsequenzen, werden in tabellarischer Form zusammengestellt
  • Vergleich von realen Investitionen, die sich meist nicht nur in der Höhe und dem zeitlichen Verlauf ihrer Zahlungsströme, sondern häufig auch in der Nutzungsdauer unterscheiden
  • durch Ergänzungsinvestitionen und Ergänzungsfinanzierungen können nicht vollständig, sich gegenseitig ausschließende Projekte, zu echten vergleichbaren Investitionsalternativen komplettiert werden
  • Problem: Investor besitzt bei langfristig zu bewertenden Projekten immer weniger genaue Kenntnis über diese Möglichkeiten


Annahmen über Ergänzungsinvestitionen und -finanzierungen


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2111.gif)


  • Vorgehensweise für die Beurteilung der absoluten Vorteilhaftigkeit miteinander zu vergleichender Investitionsobjekte, die unterschiedliche Laufzeiten aufweisen:
    • die Alternative mit der längsten Laufzeit legt den Planungszeitraum fest.
    • alle anderen Investitionsobjekte, die eine kürze Laufzeit haben, werden durch Ergänzungsinvestitionen und/oder -finanzierungen auf diesen Planungszeitraum erweitert.
    • für den Investor die Möglichkeit, entweder als Beurteilungsmaßstab eine Maximierung des Endwertes oder des jährlichen Einkommens i. S. einer nachschüssigen Rente anzusetzen
    • Ausgangsbeispiel für alle nachfolgenden Finanzpläne

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2112.gif)


  • die Kap. 5.1 bis 5.4 unterstellen einen unvollkommenen und unbeschränkten Kapitalmarkt


5.1 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung



  • der Investor möchte am Ende des Planungszeitraums das maximal mögliche Vermögen aus seiner Investition entnehmen
  • überschüssige Finanzmittel werden zu einem Habenzinssatz von 5% p. a. am Kapitalmarkt angelegt
  • gesetzte Annahme:
    • Laufzeit der getätigten Ergänzungsinvestition beträgt genau ein Jahr
    • die Höhe der jeweils aktuellen Ergänzungsinvestition ergibt sich aus den Periodenüberschüssen des zu beurteilenden Investitionsobjektes sowie den getätigten Ergänzungsinvestitionen der Vorperiode und den hiermit realisierten Zinsen
  • der periodische Bestandssaldo muss bis auf das Endjahr immer Null betragen.


Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2113.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2114.gif)


5.2 Zielsetzung: Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Eigenkapitalfinanzierung



  • Investor ist oft nicht an einem maximalen Endwert interessiert
  • favorisiert werden konstante jährliche Entnahmen und die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals am Ende der Investitionslaufzeit
  • die jährlichen Entnahmen können vor- oder nachschüssig taxiert sein
  • die Einbeziehung der Periodenüberschüsse haben jeweils einen nachschüssigen Charakter haben,
  • dies trifft auch für die jährlichen Entnahmen zu
  • durch die Konstanz der jährlichen Entnahmen entsprechen sie einer nachschüssigen Rente


Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2115.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Entnahmemaximierung, Eigenkapitalfinanzierung und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2116.gif)


5.3 Zielsetzung: Endwertmaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung



  • - Investor möchte das Investitionsobjekt nicht mit Eigenkapital, sondern ausschließlich mit Fremdkapital finanzieren
  • Annahmen: sowohl die Ausgangsfinanzierung (Anschaffungskredit) als auch die Ergänzungsfinanzierungen haben nur eine Laufzeit von einem Jahr
  • sowohl beim Anschaffungskredit als auch bei allen Ergänzungsfinanzierungen soll die Zinszahlung am Periodenende erfolgen und die Verzinsung sich auf das zu Beginn der Periode gebundene Kapital beziehen
  • für die Berechnung der anfallenden Schuldzinsen gilt ein Sollzinssatz von 8% p. a.


Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2117.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Entwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung, Sollzinssatz 8% p. a. und Habenzinssatz 5% p. a. (Projekt B)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2118.gif)


5.4 Jährlich konstante nachschüssige Entnahmemaximierung bei Fremdkapitalfinanzierung


  • auch bei einer Fremdkapitalfinanzierung eines Investitionsprojektes kann der Investor Entnahmen vornehmen
  • Voraussetzung: positiver Endwert muss vorliegen
  • Investitionsobjekt erwirtschaftet neben der Kredittilgung und den periodisch anfallenden Zinsen zusätzliche Erträge
  • der Interne Zinssatz ist somit größer als der Sollzinssatz


Vollständiger Finanzplan bei jährlich konstanter nachschüssiger Entnahmemaximierung, Fremdkapitalfinanzierung und Sollzinssatz 8% p. a. (Projekt A)


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2119.gif)


  • Berechnung der konstanten maximalen Entnahmeniveaus bei einem vom Investor festgesetzten Endvermögen ist auf Basis der Rentenendwertformel nur möglich, wenn
    • entweder nur Ergänzungsfinanzierungen oder
    • nur Ergänzungsinvestitionen mit einem konstanten Zinssatz durchgeführt werden
  • Berechnung der konstanten Entnahmeniveaus erfolgt iterativ
    • 1. Festlegung des gewünschten Endwertes Cn.
    • 2. Wahl eines Entnahmeniveaus E1 und Berechnung von Cn(E1)
    • 3. Wenn Cn(E1) oberhalb von Cn liegt, dann gilt für das Entnahmeniveau E2 : E2 > E1; liegt es unterhalb von Cn muss im nächsten Schritt E2 < E1 gesetzt werden
    • 4. Ermittlung von durch lineare Interpolation mit folgender Gleichung: E*

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2120.gif)

  • 5. Liegt das berechnete Entnahmeniveau nah an dem gewünschten Cn, kann abgebrochen werden, sonst muss obige Gleichung erneut angewandt werden.


Beispiel:

Der Endwert beträgt Cn = 46,62. Welches maximale Entnahmeniveau ergibt auf Basis des Vollständigen Finanzplans für einen Investor bei einem gewünschten Endwert von Cn = 0?


5.5 Unvollkommene und beschränkte Kapitalmärkte



  • bisherige Vollständigen Finanzpläne unter der Beachtung der zwei Zielsetzungen diskutiert:
    • Endwertmaximierung oder
    • Entnahmemaximierung i. S. einer jährlich nachschüssigen Rente
  • die Höhe des jeweiligen Zinssatzes war innerhalb der Laufzeit konstant
  • es galt Sollzinssatz > Habenzinssatz
  • diese Prämisse wird verändert
    • die Zinssätze sind nur noch in jeder Periode konstant, d. h. sie können sich im Betrachtungszeitraum ändern
  • der Vollständige Finanzplan gewinnt somit mehr an Realitätsnähe


  • des Weiteren galt die Annahme eines unbeschränkten Finanzierungslimits
  • auch diese wird jetzt aufgehoben
  • der Investor kann nur in beschränkter Höhe Anfangs- und Erweiterungsfinanzierungen durchführen, sich also nicht unendlich verschulden
  • beliebig viele Mittel können dagegen weiterhin als Ergänzungsinvestitionen angelegt werden


Ausgangsdaten für die Vollständigen Finanzpläne auf unvollkommenen und beschränkten Kapitalmärkten


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2123.gif)


Vollständiger Finanzplan bei Endwertmaximierung, Fremdkapitalfinanzierung, variierenden Sollzins- und Habenzinssatz sowie beschränktem Finanzierungslimit


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2121.gif)

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl205DynamischeEndwertverfahrenUndFinanzplan/bwl2122.gif)


5.6 Verfahrensbeurteilung



  • Bewertung einzelner Investitionsobjekte mittels des Vollständigen Finanzplans ist rechnerisch relativ einfach durchzuführen
  • allerdings erfordert die inhaltliche Auf- und Zusammenstellung erheblichen Zeitbedarf
  • als Daten werden die Investitionshöhe, die Periodenzahlungen, der Haben- und Sollzinssatz, die Finanzierungs-/Entnahmepolitik des Investors bzw. des Unternehmens sowie das maximale Finanzierungs limit benötigt
  • Vollständiger Finanzplan ermöglicht die reale Marktsituationen und unterschiedliche Investitionsziele zu berücksichtigen
  • strukturiert tabellarisch ausgewiesenen Ergebnisse sind direkt interpretierbar


  • die periodischen Ergänzungsinvestitionen bzw. –finanzierungen zeigen dem Entscheider die jeweils aktuelle Liquiditätssituation auf
  • Investitionsobjekte können in den Status der Vergleichbarkeit überführt werden
  • durch die Prämisse des unvollkommenen und beschränkten Kapital marktes ist der Vollständige Finanzplan auch realitätsnäher als die dynamischen Investitionsrechenverfahren
  • allerdings wird nur eine Zielgröße verfolgt, wobei die Wahlmöglichkeit zwischen der reinen Endwert- und Entnahmemaximierung sowie in der Kombination von beiden Kriterien besteht
  • es kann jeweils nur ein Investitionsobjekt pro Vollständigen Finanzplan beurteilt werden, es muss die jeweilige Nutzungsdauer vorgegeben sein, die Zahlungen müssen direkt dem einzelnen Objekt aus quantitativer sowie zeitlicher Sicht zugerechnet werden können und es wird die Sicherheit der Daten unterstellt





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