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Betriebswirtschaftslehre 2 - Investitionsrechnung und Finanzierung - Kapitel 1 - Grundbegriffe


Inhalte von Prof. Dr. Thomas Urban
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1.1 Investition und Finanzierung



  • Investieren ist die Kernfunktion jedes Wirtschaftens
  • Investition = Auszahlung für die Beschaffung von Gütern, deren Verwertung Einzahlungen erwarten lässt, die die Auszahlungen möglichst deutlich übersteigen
  • Investition = Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter
  • Beachte: Jede Investition hat spekulativen Charakter!
  • aus der Unsicherheit über den Investitionserfolg resultiert auch eines der zentralen Probleme bei der Bewertung von Investitionen:
    • es lässt sich kein eindeutiger, für jedes Wirtschaftssubjekt gleichermaßen gültiger Wert zuordnen


  • in der Literatur wird der Begriff "Investition" nicht einheitlich definiert.
    • im allgemeinen wirtschaftlichen Sprachgebrauch ist Investition = Kapitalverwendung = langfristige Kapitalanlage zur Gewinnerzielung


  • unter betriebswirtschaftlichen Aspekten werden bei den Fassungen des Investitionsbegriffs zwei Gruppen unterschieden,
    • die finanzwirtschaftliche (monetäre) Fassung und
    • die leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Fassung des Investitionsbegriffs.



Finanzwirtschaftlicher (Zahlungsorientierter) Investitionsbegriff



  • es sind lediglich die mit einer Investition verbundenen Ein- und Auszahlungen relevant (finanzwirtschaftlicher Aspekt)
  • eine Investition wird durch einen Zahlungsstrom charakterisiert, der mit einer investitionsbedingten Auszahlung beginnt, der in späteren Perioden Einzahlungen folgen


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2001.gif)

  • eine Investition liegt immer dann vor, wenn positive Beiträge hingegeben werden, um künftig höhere positive Beiträge zu erlangen



Der leistungswirtschaftliche (güterwirtschaftliche) Investitionsbegriff



  • Vertreter dieser Richtung gehen bei ihrer Fassung des Investitionsbegriffes von den Güterströmen im betrieblichen Wertekreislauf aus und sehen eine Investition immer dann als gegeben an, wenn Zunahme des Realvermögens stattgefunden hat
  • Danach stellt eine Investition die langfristige Festlegung finanzieller Mittel
    • im Anlagevermögen, immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, F&E, Sozialleistungen), Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Gebäude, Einrichtungen)
    • im Umlaufvermögen (weniger!) dar, um hieraus in der Regel künftig (Mehr-)Einnahmen zu erzielen.


Aber beachte:

  • auch die Ausgabe (Anlage) von Geld für Beteiligungen, Wert papieren aller Art (Aktien, Obligationen, Investmentzertifikate etc.) oder gewährten Krediten sind als Investitionen interpretierbar
  • daher folgender zu vertretender Standpunkt:
    • Investition ist jede Umwandlung von Geld in andere Wirtschaftsgüter


Nach dem Wirtschaftsgut, dass man durch die Geldausgabe (Kauf) erhält, werden die Investitionen unterschieden in:

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2002.gif)



Finanzierung



  • engsten Fassung = Finanzierung bezeichnet die Beschaffung von Kapital
  • daneben hat sich ein an Zahlungsströmen orientierter monetärer Finanzierungsbegriff herausgebildet,
    • statt Kapitalveränderungen stehen Geldströme im Vordergrund
  • daher wird unter Finanzierung die Gesamtheit der Zahlungsmittelzuflüsse (Einzahlungen) und die beim Zugang nicht monetärer Güter vermiedenen Zahlungsmittelabflüsse (Auszahlungen) verstanden
  • Investitionen lassen sich nicht losgelöst von Finanzierungs überlegungen beurteilen




 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2003.gif)



1.2 Investition als Entscheidungsprozess



  • Gliederung der Funktionsbereiche in Unternehmen in:
    • Beschaffung von Material und Arbeitsleistungen,
    • Transformationsprozesse,
    • Absatz


  • der Wertekreislauf, der sich in Erfüllung obiger Funktionen ergibt, lässt sich einteilen in:
    • Güterströme und
    • Geldströme.


  • Geldströme: die den Güterströmen entgegenlaufenden ausgabenrelevanten und einnahmenrelevanten Zahlungsströme


 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2004.gif)


Welche betriebswirtschaftlichen Komponenten werden durch Investitionsentscheidungen beeinflusst?
  • die Liquidität
  • die Kostenstruktur (Relation zwischen fixen und variablen Kosten)
  • die Ertragsstruktur (z. B. durch Art und Kapazität der Produktionsanlagen)


  • Investitionsentscheidung = Wahlhandlung bezüglich einer Kapitalbindung bzw. einer Kapitalverwendung
  • Inhalt der Investitionsentscheidung: in erster Linie Höhe des Investitionsbudgets, im weiteren die Verteilung der Investitionsmittel auf die Investitionsobjekte sowohl in sachlicher wie auch zeitlicher Hinsicht


  • Unterscheidung in echte und routinemäßige Investitionsentscheidungen
    • bei kleineren Rationalisierungsinvestitionen oder Ersatzinvestitionsvorhaben erfolgt die Entscheidung über die Investitionshöhe routinemäßig
    • dabei werden häufig Faustregeln angewendet, anstelle von Verfahren der Investitionsbeurteilung
    • Vorgehensweise nur bei unechten Investitionsentscheidungen anwendbar
  • alle echten Investitionsentscheidungen sind nicht delegierbare Führungsentscheidungen, und können nicht routinemäßig getroffen werden


  • klassischen Investitionsrechenverfahren (Investitionskalküle) basieren auf vereinfachenden Standardannahmen Modellprämissen), die das Entscheidungsfeld einerseits transparenter, andererseits die realen praktischen Verhältnisse aber nur bedingt abbilden


a) Beschränkung auf die Entscheidungsphase


  • Investitions- und Finanzierungsentscheidungen von Unternehmen lassen sich in mehrere Phasen unterteilen
    • verlaufen nicht notwendigerweise hintereinander, sondern
    • können auch teilweise nebeneinander ablaufen.

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2005.gif)


b) Beschränkung auf die quantifizierbaren Aspekte


  • Beurteilung alternativer Investitionsprojekte erfolgt in der Regel auf Basis von Zahlungsströmen


c) Bestimmung der entscheidungsrelevanten Zahlungen und Zuordnung der Zahlungen zu Zeitpunkten

1. Inputgrößen der Investitionsrechnung sind Zahlungen
2. es müssen alle Zahlungen erfasst werden, die durch das zur Beurteilung anstehende Projekt verursacht werden
  • eine Investition, die mit einer Auszahlung beginnt, der später nur noch Einzahlungen folgen, heißt Normalinvestition



Beispiele:

Investition A:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2006.gif)

Investition B:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/Bwl201Grundlagen/bwl2007.gif)


Vorteilhaftigkeit der Investition ist abhängig von

1. Höhe der Ein- und Auszahlungen
2. Zinssatz des Investors
3. zeitliche Verteilung der Zahlungen


d) Beschränkung der Analyse auf die Perspektive der Kapitalgeber


  • die Investitions- und Finanzierungstheorie betrachtet Entscheidungen in erster Linie aus der Perspektive der Eigentümer
  • weitere Unterstellung: Manager entscheiden und handeln stets im Interesse der Eigentümer



e) Unterstellung sicherer Erwartungen


  • Alle relevanten Konsequenzen sind den Entscheidungsträgern bekannt.
  • Im Hinblick auf die relevanten Konsequenzen sind die möglichen Ausprägungen (wie auch die dazugehörigen Wahrscheinlichkeiten) – aber nicht alle möglichen - bekannt.



f) Unterstellung eines vollkommenen Kapitalmarktes


  • im Rahmen der Aufnahme bzw. der Anlage von finanziellen Mitteln entstehen keine Transaktionskosten
  • es sind keine Nichtteilbarkeitsbedingungen zu beachten


  • alle Marktteilnehmer, Anleger wie Unternehmer, sind Preisnehmer
  • alle Marktteilnehmer haben gleichen und kostenlosen Zugang zu allen relevanten Informationen über die bestehenden Möglichkeiten der Aufnahme bzw. der Anlage von finanziellen Mitteln am Kapitalmarkt

    • Steuern und Geldwertschwankungen (Inflation) spielen zwar eine zentrale Rolle ⇒ sie werden bei der grundlegenden Behandlung von Investitionen jedoch ausgeklammert



    h) Unterstellung einer flachen Zinskurve


    • Zinssätze für Kredite und Anlagen differieren im allgemeinen in Abhängigkeit von der Fristigkeit
    • bei flacher Zinskurve wird angenommen: Zinssatz für kurzfristige Kredite unterscheidet sich nicht vom Zinssatz für langfristige Kredite
    • es werden gleichbleibende Zinssätze im Zeitablauf unterstellt






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